Der Zuständigkeitsfinder für Hessen: Was erledige ich wo?
Kindergeld für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Die Beschäftigten des Landes (Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.), Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Mitglieder der Landesregierung erhalten Kindergeld, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Bezügestelle
-Familienkasse-
Hauptstelle Kassel:
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel
Nebenstelle Wiesbaden:
Kreuzberger Ring 58
65205 Wiesbaden
Voraussetzungen
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist in § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 32 EStG festgelegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Kindergeld ist schriftlich mit dem amtlichen Vordruck (s. Link unten) zu beantragen.
Die Steuer-ID des Kindes ist anzugeben.
Die Geburtsurkunde ist vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist innerhalb von 4 Jahren ab Erlangung der Kindergeldberechtigung (§§ 62 und 32 EStG) zu stellen.
Die Festsetzungsverjährung ist in § 169 der Abgabenordnung (AO)geregelt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Gestaltung des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage
- Dienstanweisung Kindergeld (DA-KG)
- Anwendungserlass zur AO (AEAO)
- Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV
Rechtsbehelf
- Einspruch bei der Familienkasse
- Klage beim Hessischen Finanzgericht
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die/ Der Kindergeldberechtigte unterliegt einer Mitwirkungspflicht gegenüber der Familienkasse(§ 68 EStG).
Bei Missachtung der Mitwirkungspflichten ist die (auch rückwirkende) Aufhebung des Kindergeldes möglich. Ebenso die Prüfung des Sachverhaltes im Hinblick auf Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 370 ff. AO).
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
22.11.2016